Eine Übersetzung von einem Jahresbericht wird meist von einem Notar aus Halle beglaubigt, da derartige Berichte für offizielle Ämter, wie zum Beispiel dem Finanzamt oder der Börsenaufsicht, angefertigt werden. Entstehen durch die Übersetzung im Jahresbericht Fehler, so kann der beglaubigte Übersetzer bzw. der Notar dafür haftbar gemacht werden, weshalb nur sehr spezialisierte Übersetzer derartige Aufgaben übernehmen können. |
Wenn ein Übersetzer aus Halle eine Übersetzung von einem Jahresbericht anfertigen muss, dann muss er nicht nur die sprachlichen Fähigkeiten für die Übersetzung haben sondern auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie die buchhalterischen Zusammenhänge verstehen. Ganz wichtig ist hierbei aus gesetzlichen Gründen, dass die Übersetzung keinerlei Fehler enthält. |
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